Internationale Geburtsurkunde – Was ist das und wann brauche ich sie?

Wer in Deutschland geboren wurde, aber im Ausland lebt oder internationale Angelegenheiten regeln muss, steht früher oder später vor der Frage: Reicht meine deutsche Geburtsurkunde aus? Oder brauche ich eine spezielle Version?

Die Antwort: In vielen Fällen benötigen Sie eine sogenannte internationale Geburtsurkunde. Doch was ist das genau – und wie beantragt man sie? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte.


Was ist eine internationale Geburtsurkunde?

Die internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Urkunde, die auf Basis des Übereinkommens von Wien (1976) ausgestellt wird. Sie enthält dieselben Informationen wie eine normale deutsche Geburtsurkunde – aber in bis zu zehn Sprachen, darunter Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.

📄 Das macht sie ideal für die Vorlage bei ausländischen Behörden, Konsulaten oder bei internationalen Eheschließungen.


Wofür wird sie benötigt?

Eine internationale Geburtsurkunde wird vor allem in folgenden Fällen verlangt:

  • Anmeldung im Ausland (z. B. Studium, Arbeit, Wohnsitzwechsel)
  • Eheschließung mit einem ausländischen Partner
  • Visa- oder Aufenthaltsanträge
  • Anträge auf doppelte Staatsbürgerschaft
  • Erbangelegenheiten im Ausland
  • Kindergeld oder Staatsbürgerschaftsanträge im Ausland für deutsche Kinder

Wo kann ich eine internationale Geburtsurkunde beantragen?

Auch diese spezielle Urkunde beantragen Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Wichtig ist, dass Sie explizit angeben, dass Sie die internationale Version benötigen – sonst wird Ihnen die Standardversion auf Deutsch ausgestellt.

🖥️ Viele Städte ermöglichen die Beantragung bereits online – zum Beispiel:

Oder nutzen Sie unseren bequemen Service auf:

👉 https://standesamtsportal.de/geburtsurkunde-beantragen

Wir geben für Sie direkt an, dass eine internationale Fassung gewünscht ist – und leiten den Antrag korrekt an das zuständige Standesamt weiter.


Was kostet eine internationale Geburtsurkunde?

Die Kosten unterscheiden sich nicht von der Standardversion:

  • 12,00 Euro für die erste Urkunde
  • 6,00 Euro für jede weitere Kopie

Kann ich sie auch nachträglich beantragen?

Ja – auch wenn Ihre Geburt bereits Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, können Sie die internationale Urkunde jederzeit nachträglich anfordern. Voraussetzung ist lediglich, dass Ihre Geburt im Geburtenregister des Standesamtes eingetragen ist.


Fazit

Die internationale Geburtsurkunde ist ein unverzichtbares Dokument für viele grenzüberschreitende Lebenssituationen. Sie erspart Ihnen Übersetzungen und Beglaubigungen und wird von ausländischen Behörden direkt anerkannt.

💡 Unser Tipp: Wenn Sie ins Ausland ziehen oder dort amtliche Angelegenheiten regeln müssen, beantragen Sie rechtzeitig eine internationale Geburtsurkunde – am besten direkt online über unser Portal.

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