Häufige Fragen zur Geburtsurkunde – das sollten Sie wissen
Die Geburtsurkunde gehört zu den wichtigsten Dokumenten im Leben eines Menschen. Doch rund um die Beantragung gibt es oft Unsicherheiten: Wer darf sie beantragen? Wie lange dauert es? Was tun, wenn sie verloren geht? In diesem Blogbeitrag beantworten wir die häufigsten Fragen – kompakt, verständlich und mit hilfreichen Tipps.
1. Was steht in einer Geburtsurkunde?
In einer deutschen Geburtsurkunde stehen unter anderem:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Angaben zu den Eltern (Name, ggf. Geburtsname)
Bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister können auch sogenannte Randvermerke enthalten sein – etwa zu einer späteren Namensänderung oder Adoption.
2. Ich habe meine Geburtsurkunde verloren – was nun?
Kein Grund zur Panik. Eine neue Geburtsurkunde kann jederzeit beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie sich entsprechend ausweisen können und gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse nachweisen.
👉 Zur Anleitung für den Antrag:
Wenn Sie nicht mehr wissen, welches Standesamt zuständig ist, hilft meist eine einfache Google-Suche mit „Standesamt + Geburtsort“.
3. Kann ich die Geburtsurkunde auch für jemand anderen beantragen?
Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beantragen dürfen die Urkunde:
- Die Person, auf die sich die Urkunde bezieht
- Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel
- Ehepartner
- Gesetzliche Vertreter
- Personen mit nachgewiesenem rechtlichem Interesse (z. B. im Erbfall)
Wichtig: Bei Anträgen für andere Personen müssen Sie entsprechende Nachweise oder Vollmachten beilegen.
4. Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Bearbeitungszeit hängt stark vom Standesamt ab. In der Regel gilt:
- Online-Antrag: 3–10 Werktage
- Postantrag: 7–14 Werktage
- Vor Ort (mit Termin): häufig sofort
Gerade in Großstädten oder bei älteren Geburtsurkunden (z. B. vor 1950) kann es zu Verzögerungen kommen, da diese Urkunden oft noch aus dem Archiv geholt werden müssen.
5. Was kostet eine Geburtsurkunde?
Die Standardgebühr beträgt bundesweit:
- 12 Euro für die erste Urkunde
- 6 Euro für jede weitere im selben Antrag
In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener Bedürftigkeit) kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
6. Ich bin im Ausland geboren – was nun?
Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland geboren wurden, hängt es davon ab, ob Ihre Geburt beim deutschen Standesamt registriert wurde. Falls nicht, können Sie die Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland beantragen, zum Beispiel beim Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes.
👉 Mehr dazu beim Bundesverwaltungsamt:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Geburt-im-Ausland
7. Wie funktioniert die Online-Beantragung?
Viele Städte bieten inzwischen digitale Services an. Dort können Sie den Antrag bequem online ausfüllen und bezahlen. Die Urkunde wird dann per Post zugesandt. Beispiele:
Oder Sie nutzen unseren praktischen Service auf Standesamtsportal.de, bei dem Sie keinen Behördentermin vereinbaren müssen – wir übernehmen die Erstellung des Antrags und den Versand.
Fazit
Ob verloren, für amtliche Zwecke oder für die Familienchronik – eine Geburtsurkunde kann jederzeit neu beantragt werden. Wichtig ist nur, dass Sie wissen, wo Sie ansetzen müssen: beim richtigen Standesamt, mit den richtigen Unterlagen und der passenden Urkundenart.
💡 Unser Tipp: Wer sich Papierkram sparen will, nutzt einfach den digitalen Antragsservice – schnell, sicher und ohne Amtsstress.



